Alle unsere Fahrzeuge sind durch diese Pflichtversicherung mit Selbstbeteiligung abgedeckt. Diese Deckungsvariante - die standardmäßig angeboten wird - ist kostenlos, jedoch müssen Sie bei Abholung des Fahrzeugs eine Pflichtkaution in Höhe des Selbstbehalts entsprechend dem gewählten Fahrzeugtyp hinterlegen. Wenn Sie das Fahrzeug unter den gleichen Bedingungen zurückgeben, unter denen Sie es abgeholt haben, wird die Selbstbeteiligung zurückerstattet.
Im Schadensfall wird die Selbstbeteiligung bis maximal zur Höhe der gesamten Selbstbeteiligung berechnet.
Im Falle eines Unfalls, wenn Sie nicht selbst verantwortlich sind, es aber einen gegenteiligen Verdacht gibt, werden Ihnen zunächst die Kosten des Schadens bis zur Höhe Ihrer Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt. Wenn die Versicherungsgesellschaft feststellt, dass Sie nicht dafür verantwortlich sind, erstatten wir diesen Betrag zurück.
Die La Savina Cars Motos, S.L. bietet dem Kunden in der Vollkaskoversicherung eine Versicherung für kollisionsbedingte Schäden am Mietfahrzeug an. Diese Versicherung deckt keine Schäden an den Rädern, unteren Teilen des Fahrzeugs, Schlüsselverlust, Bruch oder Beschädigung im Inneren des Fahrzeugs und Zubehör, das zum Fahrzeug gehört oder mitgeliefert wird, ab. Wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren, sind Sie nicht versichert. Ebenso, wenn sie rücksichtslos fahren (siehe Bedingungen).