Allgemeinen Vermietbedingungen

La Savina Cars Motos, s.l.
B07832736
Edificio Almadraba, L-14
07860 La Savina – Formentera
ISLAS BALEARES
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ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN


1. Der Mieter verpflichtet sich, unter keinen Umständen zuzulassen,
– dass das Fahrzeug per Weitervermietung für die Beförderung von Personen oder Sachen genutzt wird;
– dass das Fahrzeug an öffentlichen oder privaten Wettrennen oder Sportveranstaltungen jeglicher Art teilnimmt;
– dass das Fahrzeug von Personen gefahren wird, die gegenüber La Savina Cars Motos, S.L. falsche Angaben (Name, Alter oder Anschrift) gemacht haben oder gegen die geltenden Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen;
– dass das Fahrzeug zum Befördern bzw. Abschleppen eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers benutzt wird;
– dass das Fahrzeug während des vereinbarten Mietzeitraums von anderen Personen außer dem Mieter, von Angehörigen des Mieters, die mit ihm zusammenleben, oder vom Arbeitgeber bzw. einem Angestellten des Mieters gefahren wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Personen vor dem Führen des Fahrzeugs die entsprechende Genehmigung von La Savina Cars Motos, S.L. eingeholt haben müssen. Niemand, auch nicht der Mieter, darf das Fahrzeug führen, sofern er nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist. Die in der vorliegenden Klausel enthaltenen Einschränkungen gelten in ihrer Gesamtheit und beziehen sich auf jegliche Art der Nutzung oder des Führens des Fahrzeugs. Der Mieter haftet in vollem Umfang für jegliche Bußgelder, Strafen oder Schäden, die sich infolge der Nichterfüllung der vorliegenden Klausel ergeben.

2. Der Mieter haftet in vollem Umfang für sämtliche Verstöße gegen die geltende Straßenverkehrsordnung und die Parkbestimmungen, die sich während der Gültigkeit des Vertrags ereignen.

3. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass La Savina Cars Motos, S.L. keinerlei Haftung für Verluste und Schäden an Sachen übernimmt, die vom Mieter oder jeglichen anderen Person im Fahrzeug hinterlassen, aufbewahrt oder befördert werden, sei es während oder nach Ablauf des Mietzeitraums. Der Mieter trägt das volle Risiko für derartige Verluste und Schäden und entbindetLa Savina Cars Motos, S.L. von jeglicher diesbezüglichen Haftung. Der Mieter verpflichtet sich, La Savina Cars Motos, S.L. von jeglichen Forderungen in diesem Zusammenhang frei und schadlos zu halten.

4. La Savina Cars Motos, S.L. übernimmt keinerlei Haftung für Verzögerungen oder Verspätungen, die sich infolge einer Fahrzeugpanne oder sonstiger Ursachen ergeben. La Savina Cars Motos, S.L. stellt bei Diebstahl oder Unfall kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

5. Der Kunde haftet für sämtliche am gemieteten Fahrzeug entstandenen Schäden und kann unter Anwendung der im Kasten auf der Vorderseite angegebenen Bedingungen u. U. von dieser Pflicht befreit werden. Sollte der Kunde die Fahrzeugschlüssel verlieren oder versehentlich im Fahrzeug lassen, werden ihm 30 € für das Bringen der Zweitschlüssel in Rechnung gestellt.

6. Das gemietete Fahrzeug ist Gegenstand einer Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung. Da der Mieter über diese Versicherungspolice versichert ist, verpflichtet er sich, sämtliche Versicherungsbedingungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Mieter außerdem, die Versicherungsgesellschaft oder La Savina Cars Motos, S.L. unverzüglich über jeglichen Schadensfall in Kenntnis zu setzen.

7. Im Fall von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Dokument unterwerfen sich die Parteien der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Formentera und verzichten ausdrücklich auf ihren eigenen Gerichtsstand.

8. Im Rahmen der Vollkaskoversicherungen bietet La Savina Cars Motos, S.L. seinen Kunden eine Versicherung von Fahrzeugschäden durch Kollision. Nicht durch diese Versicherung gedeckt sind Schäden an Rädern und Fahrzeugunterseite, Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Beschädigungen im Fahrzeuginneren und an Zubehör, das Bestandteil des Fahrzeugs ist bzw. zusammen mit dem Fahrzeug übergeben wurde.
Dieser Versicherungsschutz entfällt, der Mietvertrag verliert seine Gültigkeit und der Mieter verliert den gezahlten Mietpreis, die Versicherung sowie den gezahlten Kautionsbetrag, wenn
A – das Fahrzeug von einer anderen Person als dem Mieter gefahren wird.
B – der Fahrer gegen die geltende Straßenverkehrsordnung verstößt.
C – die Schäden mutwillig verursacht wurden oder durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind.
D – im Fahrzeug mehr Insassen als zulässig befördert werden.
E – das Fahrzeug abseits befestigter Straßen gefahren wird.
F – der Fahrer unter Alkoholeinfluss oder Einfluss von Betäubungsmitteln fährt.
G – der Mieter das Fahrzeug für gewerbliche Tätigkeiten nutzt, wie z. B. für die entgeltliche Beförderung von Waren oder Personen, oder wenn das Fahrzeug direkt oder indirekt untervermietet wird.
Da der Versicherungsschutz in jedem der oben genannten Fälle entfällt, haftet der Mieter in vollem Umfang für Fahrzeugschäden infolge von Diebstahl, Unfall, Pannen, Vandalismus, Abhandenkommen oder Verlust von Fahrzeugteilen sowie für die Tage, an denen das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist.

9. KAUTION. Bei Unterzeichnung des Mietvertrags hat der Mieter an La Savina Cars Motos, S.L. neben dem Mietpreis einen zusätzlichen Geldbetrag als Kaution zu zahlen. Die Höhe der Kaution wird von La Savina Cars Motos, S.L. festgelegt, um die Deckung sämtlicher entstandenen Zusatzkosten jeglicher Art vonseiten des Mieters zu gewährleisten.
Sollte der gezahlte Kautionsbetrag die entstandenen Zusatzkosten nicht vollständig decken, muss der Mieter die entsprechende Differenz an La Savina Cars Motos, S.L. zahlen. Sollten keinerlei Zusatzkosten anfallen, zahlt La Savina Cars Motos, S.L. die geleistete Kaution nach Vertragsende an den Mieter zurück.

10. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS. Das Fahrzeug ist an dem im Mietvertrag festgelegten Ort, Datum und Zeitpunkt im gleichen Zustand zurückzugeben wie es von La Savina Cars Motos, S.L. zur Verfügung gestellt wurde, einschließlich aller Fahrzeugpapiere, Reifen, Schlüssel, Werkzeuge und Zubehörteile. Wird das Fahrzeug früher als vereinbart zurückgegeben, hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Preises für Anmietung und Versicherung. Falls der Mieter das gemietete Fahrzeug länger als vertraglich vereinbart nutzen möchte, muss er die entsprechende schriftliche Genehmigung von La Savina Cars Motos, S.L. einholen und dem Unternehmen den entsprechenden Betrag für die verlängerte Anmietung zukommen lassen bzw. die Belastung seiner Kreditkarte, mit der das Mietfahrzeug bezahlt wurde, genehmigen. In keinem Falle kann der Kautionsbetrag zur Bezahlung der verlängerten Anmietung herangezogen werden. Jegliche Änderung der vereinbarten Rückgabebedingungen kann zusätzliche Kosten für den Mieter zur Folge haben.

11. KRAFTSTOFF. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug mit dem geeigneten Kraftstoff zu betanken. Sämtliche Kosten für den Kraftstoff sind vom Mieter zu tragen. Jegliche Kosten oder Reparaturen infolge der Verwendung ungeeigneten Kraftstoffs gehen zu Lasten des Mieters. Gibt der Kunde das Fahrzeug mit mehr Tankinhalt als bei Abholung zurück, so erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen keine Erstattung des der Kraftstoffdifferenz entsprechenden Betrags.

12. ZUSATZKOSTEN. Der Mieter ermächtigt La Savina Cars Motos, S.L., seine Kredit- bzw. Debitkarte gemäß den Bedingungen des vorliegenden Mietvertrags bei Rückgabe des Fahrzeugs mit sämtlichen evtl. entstandenen Zusatzkosten zu belasten.

ACHTUNG!
Das Fahrzeug wird unverzüglich abtransportiert, wenn es OFFEN ABGESTELLT (Lenkradverriegelung und Schloss) oder FALSCH GEPARKT wurde oder der MIETVERTRAG ABGELAUFEN ist. Der Mietvertrag verliert sofort seine Gültigkeit und der Kunde verliert den gesamten bereits geleisteten Betrag.
DIEBSTAHL.- Das Fahrzeug ist STETS VERSCHLOSSEN abzustellen. Andernfalls muss der Kunde bei Diebstahl den Gegenwert des Fahrzeugs zahlen und er verliert den gesamten bereits geleisteten Betrag. Bei Diebstahl verliert der Mietvertrag automatisch seine Gültigkeit.
ZEITPUNKT DER RÜCKGABE.- Werden Fahrzeuge nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, wird ein Aufschlag in Höhe von 20 Euro pro angefangene Stunde für Pkws und Quads bzw. 10 Euro pro angefangene Stunde für Motorräder in Rechnung gestellt.
STRANDBEREICH.- Das Führen von Fahrzeugen an Stränden oder abseits der offiziellen Straßen ist illegal und kann das Fahrzeug schwer beschädigen. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, das Fahrzeug nicht außerhalb der Insel Formentera zu nutzen und keinesfalls zuzulassen, dass das Fahrzeug die Insel verlässt. Sollte das Fahrzeug die Insel verlassen, entfällt der Versicherungsschutz automatisch, Der Mietvertrag verliert seine Gültigkeit und der Kunde verliert den gesamten bereits geleisteten Betrag.
SELBSTBETEILIGUNG.- Bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen hat der Kunde eine Selbstbeteiligung bis 350 Euro für Mopeds und Motorräder bis 350 ccm Hubraum, bis 600 Euro für Pkws der Gruppen A und B, Quads und Motorräder über 350 ccm Hubraum bzw. bis 1000 Euro für Fahrzeuge der sonstigen Gruppen zu leisten. Jeglicher Versicherungsschutz entfällt, falls der Kunde bei Eintritt des Schadensfalls, d. h. des Unfalls oder Diebstahls, den bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Mietpreis nicht gezahlt hat.

Place Reservation

Die preise umfassen

  • Mietpreis
  • Versicherung
  • KM.
  • MWST. (18%)